Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen.
ERGO leistet bei kieferorthopädischen Maßnahmen nicht für den selbst zu zahlenden Eigenanteil, den die GKV nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet.
Unter „Mehrkosten“ fallen private Mehr- und Zusatzleistungen.