Sie sind mit einer Entscheidung von ERGO nicht einverstanden? Dann können Sie sich an den Ombudsmann wenden, eine unabhängige Schlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Sie vermittelt zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen.
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ERGO hat sich zur Teilnahme am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Achtung: In anderen als den oben genannten Angelegenheiten nimmt ERGO nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.